AZAV Beratung – AZAV Zulassung

Unsere AZAV Beratung führt Unternehmen erfolgreich zur Trägerzulassung und unterstützt bei der Maßnahmenzertifizierung.

Beratung zur AZAV-Zulassung

Unsere AZAV Beratung gliedert sich in zwei unterschiedliche Module. Zum einen beraten wir unsere Kunden bezüglich ihres QM-Systems, um so im Ergebnis eine erfolgreiche Trägerzulassung zu erreichen. Zum anderen unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Maßnahmenzulassung. Durch unsere langjährige Erfahrung im AZAV-Bereich und der guten Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Zertifizierungsgesellschaften profitieren unsere Kunden von qualifizierten Tipps, vor allem in Bezug auf die Kostenkalkulation von Maßnahmen über dem Bundesdurchschnittkostensatz (B-DKS).

Im Bereich der Trägerzulassung stellen wir alle relevanten QM-Dokumente, wie z.B. das Management-Review zur Verfügung. Dadurch müssen diese nicht neu erarbeitet werden und unsere Kunden profitieren von ausgereiften QM-Vorlagen. Unsere Beratung nach AZAV ist dabei immer individuell und bedarfsgerecht abgestimmt. Das Ergebnis der Dokumentation ist ein AZAV Handbuch für Bildungsträger. Mit der abschließenden Trägerzulassung bescheinigt die Zertifizierungsgesellschaft dem Unternehmen das Bestehen eines QM-Systems. Bei größeren Kunden empfehlen wir gerne zusätzlich eine Zertifizierung nach ISO 9001. Der Mehraufwand für die weitere Norm ist gering, da die AZAV, wie oben aufgezeigt, ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem in einer vereinfachten Art fordert.

QM Beratung seit 1995

Mehr als 100 zufriedene Unternehmen profitieren von unserer Beratung

Auditerfahrung

Profitieren Sie von unserer Auditerfahrung und der vorherigen Durchführung interner Audits

Maßgeschneiderte Lösung

Wir unterstützen Sie bei der Träger- und Maßnahmenzulassung, auch in der Kalkulation

Z

Zulassungsgarantie

Unsere AZAV Qualitätsmanagement-Systeme erhalten immer die wertvolle Trägerzulassung

Erfahren Sie mehr über unsere AZAV Beratung

Wir glauben, dass Unternehmen mit einem gelebten QM-System zufriedenere Kunden und Mitarbeiter haben. Informieren Sie sich jetzt über unseren Beratungsansatz.

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Neuigkeiten zu QM und
DIN ISO Themen

AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Zusammen mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – AZAV seit dem 01.04.2012 die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Die » Verordnung ist öffentlich zugänglich.

Unabhängig davon welche Art der Maßnahme die Bildungseinrichtung anbieten möchte, ist eine vorherige » Zulassung des Trägers durch eine Fachkundige Stelle erforderlich. Das Zertifikat der Trägerzulassung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, die Maßnahmenzulassung erfolgt in der Regel für längstens drei Jahre. Jährlich werden die AZAV-Vorgaben durch einen Auditor der Zertifizierungsgesellschafft vor Ort beim Bildungsträger überwacht (im Rahmen der Überwachungsaudits), bis es bei Ablauf des Zertifikates zu einer Re-Zulassung kommt.

  • deutschlandweite Anerkennung 100% 100%
  • Träger- und Maßnahmenzulassung 100% 100%
  • Bildungsgutscheine der BA 100% 100%

AZAV Handbuch für Bildungsträger

Die Anforderungen an ein QM-System beziehungsweise zum „Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität“ nach § 178 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 4 AZAV wurden in den » Empfehlungen des Beirats vom 29.12.2022 definiert.

Für den Nachweis eines bestehenden QM-Systems ist ein Handbuch für Bildungsträger unumgänglich. Sofern man dieses QM-System nicht beispielsweise über eine Zertifizierung nach ISO 9001 nachweisen kann, gilt es die geforderten Mindestanforderungen aus der AZAV und den Empfehlungen des Beirats umzusetzen. Hierbei profitieren unsere Kunden von unserer jahrelangen Branchenerfahrung, denn alle QM-Dokumente, die zur Erstellung des AZAV-Handbuchs für Bildungsträger notwendig sind, müssen nicht neu erarbeitet werden. Wir matchen die individuellen Kundenbedürfnisse mit unseren ausgereiften QM-Vorlagen, so dass eine kundenspezifische Lösung entsteht.

AZAV Dokumentation

Die AZAV stellt mehrere Dokumentationsanforderungen an ein Unternehmen. Das AZAV Handbuch für Bildungsträger bildet die Klammer der einzelnen Themen und stellt einen idealen Leitfaden im Unternehmen dar. Unsere Handbücher bearbeiten in verständlicher Form die jeweiligen QM-Bereiche, angefangen von Management-Regelungen bis hin zu prozessrelevanten Themen. Unsere AZAV Beratung hilft Unternehmen dabei eine schlanke QM-Dokumentation zu erzielen.

AZAV Trägerzulassung

Alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob im Gutschein- oder im Vergabeverfahren, müssen eine Trägerzulassung vorweisen. Für die Trägerzulassung muss direkt bei der Beantragung festgelegt werden, in welchem der Fachbereiche die zukünftige Maßnahme angeboten wird.
1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
5. Transferleistungen
6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
7. Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (keine Trägerzulassung notwendig)

Prinzipiell sind außerdem die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers, die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarkt, qualifiziertes Personal und ein QM-System nachzuweisen.

AZAV Maßnahmenzulassung

Bei der Zulassung von Maßnahmen unterscheidet man zwischen
– Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (FB 1)
oder
– Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FB 4)
Zusätzlich lässt sich die Maßnahmenzulassung noch in zwei Rubriken differenzieren:
Für Maßnahmen unter den B-DKS gilt das Stichprobenverfahren, Maßnahmen oberhalb der B-DKS werden einzeln geprüft und im Anschluss zur Zustimmung an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Die Vorprüfung übernimmt eine Fachkundige Stelle.

Die aktuellen Durchschnittskosten sind auf der Seite der Agentur für Arbeit einsehbar:
» B-DKS für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
» B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Anerkannte Zertifizierungsgesellschaften

Unsere Unternehmensberatung hat bereits seit 1995 viele Erfahrungen mit Zertifizierungsgesellschaften gesammelt. Bei der Wahl ist es besonders wichtig auf die Wertigkeit durch eine anerkannte Akkreditierung zu achten. Nach unserer Einschätzung bieten die DEKRA Certification, die DQS und die CERTQUA die größte Auswahl an AZAV-Zertifizierungen an. Die Gesellschaften beauftragen für die Überprüfung einen neutralen Auditor mit entsprechender Qualifikation. Dieser nimmt die Begutachtung des eingeführten Management-System im Abgleich mit dem jeweiligen ISO-Norm-Standard vor. Bei der Entscheidung einer geeigneten Zertifizierungsgesellschaft unterstützen wir unsere Kunden gerne. Unabhängig von der Wahl einer Zertifizierungsgesellschaft erfüllen unsere QM-Systeme immer den vorgegebenen Norm-Standard.